Organisatorisches

Nehmen Sie bitte zunächst für die Terminvereinbarung Kontakt mit mir auf. Eine Überweisung des Arztes ist nicht notwendig. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Krankenkassen-Chipkarte mit.

1. Erstgespräch - die psychotherapeutische Sprechstunde

Um eine Psychotherapie zu beginnen, schildern Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch erst einmal Ihr Anliegen. Wir klären, ob eine Psychotherapie benötigt wird und welche Behandlungsmethode oder anderen Unterstützungsangebote geeignet sind. Sie erhalten alle nötigen Informationen zur Behandlung und deren Rahmenbedingungen. Auch wenn Sie eine psychotherapeutische Sprechstunde bei mir wahrnehmen, kann ich Ihnen daraufhin nicht immer einen Therapieplatz anbieten.

2. Probesitzungen - die probatorischen Sitzungen

In der Regel folgen dann 2 - 4 probatorische Sitzungen in denen herausgefunden wird, welche therapeutischen Maßnahmen ergriffen werden können, ob die Herstellung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen uns gelingt und wir die Therapie gemeinsam durchführen möchten.

3. Antrag auf Kostenübernahme

Nach 2 - 4 probatorischen Sitzungen wird die Kostenübernahme für die psychotherapeutische Behandlung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragt. Dem Antrag wird ein Konsiliarbericht Ihres Hausarztes oder Facharztes beigefügt.

4. Dauer einer Psychotherapie

Je nach Bedarf und Krankheitsbild ist eine Kurzzeittherapie mit 12 - 24 Stunden oder eine Langzeittherapie mit 50 - 80 Stunden empfehlenswert. Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten und findet in der Regel einmal wöchentlich statt. Die Termine für die Sitzungen verabreden wir gemeinsam.